ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

01.07.2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

01.07.2020

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Proflight AG, CH-6300 Zug und ihren Kunden im Rahmen der nachfolgend umschriebenen Tätigkeitsbereiche:
a) Verkauf von Leuchten, Leuchtkomponenten und Leuchtmitteln aller Art und damit zusammenhängendem Zubehör;
b) Lieferungen von Verkaufsprodukten und eine allfällige Montage derselben Lieferung;
c) Erbringung von Servicedienstleistungen aller Art, namentlich Projektdienstleistungen, Kundendienstleistungen oder Wartungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der in Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsbeziehungen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Davon abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der Proflight AG ausdrücklich und explizit schriftlich offeriert oder akzeptiert werden.
1.3 Mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit der Proflight AG, namentlich dem Abschluss eines Vertrages, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Rechtsbeziehung durch diese AGB geregelt wird.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden, wie etwa Einkaufs- oder Submissionsbestimmungen oder Abänderungen dieser AGB, sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen, sofern die Proflight AG ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden einer Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ beigelegt oder der Proflight AG anderweitig mitgeteilt worden sind.

2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von der Proflight AG sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.
2.2 Bestellungen, Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsabschluss.
2.3 Soweit eine Offerte von der Proflight AG nicht explizit für verbindlich erklärt wurde, kommt ein Vertrag mit der Proflight AG erst mit Zustimmung durch die Proflight AG zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, durch Lieferung oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch die Proflight AG.
2.4 Im Fall einer verbindlichen Offerte von der Proflight AG erfolgt der Vertragsabschluss erst mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.
2.5 Nach Vertragsabschluss können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen.

3. Ausfuhrnachweis
Holt ein Käufer, der ausserhalb der Schweiz ansässig ist, oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet er sie in das Aussengebiet, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Der Käufer hat uns vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung durchführt. Werden diese Nachweise nicht erbracht, hat der Käufer die für Lieferungen innerhalb der Schweiz geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

4. Lieferfristen und Termine
Die Proflight AG ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Die Proflight AG kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritte, wie z.B. bei verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen der Leuchten/System oder der Dienstleistung, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritter oder aufgrund von neuen Erkenntnissen oder geltender Sicherheitsbestimmungen, zu Terminverschiebungen kommen, für welche die Proflight AG nicht haftet.

5. Zahlungskonditionen
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb der vorgegebener Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum zu begleichen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
5.2 Soweit der Kunde zur Vorleistung und/oder zur Leistung von Akontozahlungen verpflichtet ist, ist die Proflight AG erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.
5.3 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen, sind ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 6% sowie Mahngebühren geschuldet, ohne, dass eine weitere Verzögerung in der Ausführung nötig wäre. Die Proflight AG ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.
5.4 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

6. Eigentum und Immaterialgüterrecht
6.1 Die Proflight AG oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an Angebots-, Projekt-, und Ausführungsunterlagen, Beschreibungen, Prospekten/Katalogen, Plänen, Skizzen, Abbildungen, Muster, Dokumenten, Datenträgern und sonstigen technischen Unterlagen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Alle genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie der Proflight AG zurückzugeben. Der Kunde anerkennt diese Rechte von der Proflight AG bzw. deren Lizenzgebern.
6.2 Die Proflight AG bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Verkaufsgegenstände und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von der Proflight AG, keine Rechte Dritter verletzen. Die Proflight AG übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Verkaufsgegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.
6.3 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.

7. Haftung und Haftungsausschluss
7.1 Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Proflight AG in keinem Fall für:
a) leichte Fahrlässigkeit;
b) indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
c) nicht realisierte Einsparungen;

d) Schäden aus Lieferungen oder Dienstleistungen, insbesondere wenn sie infolge ausbleibender oder verspäteter Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden entstanden sind; sowie
e) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von der Proflight AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
7.2 Die Proflight AG haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet die Proflight AG nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Verkaufsgegenstände oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

B. VERKÄUFE und LIEFERUNGEN
8. Preise und besondere Kosten
8.1 Alle Preise für Leuchten verstehen sich exkl. Leuchtmittel, soweit es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.
8.2 Unterschreitet der Versandwert einer Bestellung den Nettobetrag von CHF 100.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- in Rechnung gestellt.
8.3 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können dem Interessenten mit einem Stundenansatz von CHF 120.-/Std. in Rechnung gestellt werden, wenn daraufhin keine entsprechende Bestellung erfolgt.

9. Lieferungen
9.1 Die Proflight AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.
9.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des Kunden. Der Transport erfolgt zu Lasten des Kunden, wenn die Nettosumme der Bestellung die CHF 1’500.— unterschreiten. Ausgenommen davon sind Sperrgutlieferungen.
9.3 Die Lieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Kunde stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.
9.4 Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Kunden gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
9.5 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

10. Verpackung
Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

11. Bestellung auf Abruf
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist bezogen werden. Wird die Abruffrist um mehr als 60 Kalendertage überschritten, wird der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig und die Proflight AG hat Anspruch auf eine Lagermiete von CHF 80.–/m3. Die Proflight AG kann in diesen Fällen jederzeit mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

12. Muster
12.1 Wenn die Proflight AG dem Kunden ausnahmsweise Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben zur Verfügung stellt, müssen diese vom Kunden innert angegebener Frist retourniert werden. Material, das nicht innert dieser Frist retourniert oder vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurde (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen o.ä.), wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

agb-tabelle


12.2
Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt wurden, werden separat verrechnet, wenn in der Folge keine entsprechende Bestellung erfolgt.
12.3 Wir präsentieren in unseren Showrooms 95% aller Leuchten in vordefinierter Ausführung die wir im Katalog aufführen. Für Bemusterungen beim Kunde mit Leuchten die wir nicht verfügbar haben, wird ein Betrag verrechnet falls wir die Leuchte dem Hersteller nicht retournieren können.

13. Rücksendungen
13.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen.
13.2 Spezialanfertigungen, nicht lagernde oder abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.
13.3 Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben.
13.4 Ist retournierte Ware beschädigt, werden die Instandstellungsarbeiten dem Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial oder Originalverpackung sind ebenfalls vom Kunden zu bezahlen. 
13.5 In sämtlichen Verkaufspreisen sind allfällige vergezogene Recycling-Gebühren (vRG) bereits enthalten.

14. Minder-/Falschlieferungen und Mängel
Der Kunde hat die Lieferung nach Ankunft umgehend zu prüfen. Er hat der Proflight AG Minder- oder Falschlieferungen sowie allfällig festgestellte Mängel am Verkaufsprodukt innert 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies, so gilt die Lieferung bzw. das Verkaufsprodukt als genehmigt und vertragsgemäss erfüllt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei der sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren.

15. Garantie
15.1 Die Garantie für Produkte, die von der Proflight AG vertrieben werden, betragen 5 Jahre ab Lieferdatum soweit nichts anderes vermerkt ist. Weitere detaillierte Angaben zu der Garantieleistung entnehmen Sie unter: https://www.proflight.ch/de/pdf/5_Jahre_Garantie.pdf
Ausgenommen sind Verschleissteile wie konventionelle LED-Leuchtmittel oder Notlicht-Batterien. Bei LED-Leuchten sind auch die LED Teil der Garantie, sofern die mittlere Nennausfallrate überstiegen wird (>0.2% / 1’000 Betriebsstunden) oder der Lichtstromrückgang grösser ist als 30% / 50’000 Betriebsstunden. Die Garantie beschränkt sich auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Proflight AG zurückzuführen sind. Bei Ersatz defekter Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiedauer weder für die Ersatzleuchten noch für die Ersatzkomponenten neu zu laufen.

15.2 Tritt ein Garantiefall ein, so liegt es im Ermessen von der Proflight AG, das mangelhafte Produkt zu reparieren, durch ein gleichwertiges Produkt auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren.
15.3 Jede weitere Garantieleistung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.
15.4 Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden.
15.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Kunden hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Kunden.
15.6 Mit der Ausnahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie im Übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt und franko der Proflight AG zugestellt wird.
15.7 Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50’000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Im Übrigen wird auf die produktspezifischen Angaben in den Produktdatenblättern von der Proflight AG verwiesen.
15.8 Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Solche Abweichungen entstehen durch die Veralterung der Halbleiter und sind dadurch nicht zu bemängeln und zu akzeptieren.

C. DIENSTLEISTUNGEN
16. Gegenstand und Umfang
16.1 Die Beschreibung von Art und Umfang der von der Proflight AG zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt im jeweiligen Vertrag und/oder im jeweiligen Dienstleistungsspezifikationsblatt und/oder in der Auftragsbestätigung und/oder in verbindlichen Projektangeboten.
16.2 Vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien fallen folgende Leistungen nicht unter die Basisleistungen und sind vom Kunden separat zu entschädigen (nicht abschliessende Aufzählung):
  a) Planungskosten;
  b) Materialkosten, insb. Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Lampen etc.;
  c) Softwareupgrades, Funktionserweiterungen;
  d) Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete und dgl.;
  e) Transportkosten;
  f) Reisekosten;
  g) Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 18.00 Uhr);
  h) die Behebung von Mängeln, die nicht durch die Proflight AG gelieferte Produkte verursacht wurden (z.B. schadhafte oder fehlende elektrische Leitungen, defekte Steuerungs- und Hauptsicherungen, Brandschäden, Wasserschäden oder andere Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle von der Proflight AG liegen);
    – die durch einen Fehler in der Montage, welche nicht durch die Proflight AG durchgeführt wurde, verursacht wurden;
    – die durch Missbrauch, falsche Benutzung oder durch Beschädigung der von der Proflight AG gelieferten Produkte entstanden sind;
    – die durch die Nutzung von Software in Verbindung mit Produkten entstanden sind und die Software und/oder die Produkte nicht von der Proflight AG geliefert wurden;
    – die durch Veränderung, Reparatur oder sonstige Eingriffe durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden;
    – die durch einen Verstoss des Kunden gegen die Bestimmungen des zwischen ihm und der Proflight AG geschlossenen Vertrages und/oder dieser AGB verursacht wurden.
Für Zusatzleistungen kann die Proflight AG nach eigenem Ermessen die Vorauszahlung oder Akontozahlungen verlangen.

17. Beizug Dritter
Die Proflight AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.

18. Mängelrechte
18.1 Der Kunde hat die Ergebnisse der Dienstleistungen nach Erbringung umgehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Ergebnisse der Dienstleistungen als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren.
18.2 Werden Mängel erst später erkennbar, muss die schriftliche Anzeige bei der Proflight AG innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung erfolgen, ansonsten die Dienstleistung auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
18.3 Die von der Proflight AG allenfalls zu erbringender Gewährleistung besteht ausschliesslich in Nachbesserungsarbeiten, es sei denn, die Nachbesserung verursache der Proflight AG unverhältnismässig hohe Kosten. In diesem Fall besteht die Gewährleistung in einer Preisreduktion (Minderung). Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist ausgeschlossen.
18.4 Bei Eingriffen bzw. Änderungen der Anlage durch den Kunden oder Dritten, bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Betriebsanleitungen enthalten) oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen entfallen jegliche Mängelrechte des Kunden und jede Ersatzpflicht von der Proflight AG ist ausgeschlossen.

19. Preise und Vergütungen
19.1 Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen, Dienstleistungsangeboten, Preislisten etc. von der Proflight AG.
19.2 Die Vergütung der Basisdienstleistungen erfolgt, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, für Projektdienstleistungen und für Kundendienstleistungen (Störungs-, Reparatur- oder Änderungseinsätze) zum Stundenansatz gemäss Dienstleistungsangebot nach Aufwand (Stundenansatz). Für Wartungsverträge wird ein jährlich zu Beginn eines jeden Vertragsjahres im Voraus zu bezahlendem Betrag vereinbart (Jahresvergütung). Zusatzleistungen werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung gestellt.

19.3 Für Dienstleistungen, welche die Proflight AG ausserhalb der Normalarbeitszeiten erbringt, werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien, folgende Zuschläge in Rechnung gestellt:
  a) MO bis FR, 18:00 bis 23:00 Uhr: 25 %
  b) MO bis FR, 23:00 bis 06:00 Uhr: 50 %
  c) SA: 50 %
  d) SO und Feiertage: 100 %
19.4 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, in Schweizer Franken, sofern nicht abweichend vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

20. Pflichten des Kunden
20.1 Der Kunde verpflichtet sich, an der vertragsgegenständlichen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, die Proflight AG habe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
20.2 Für die Erfüllung der Dienstleistung hat der Kunde der Proflight AG eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen.
20.3 Der Kunde hat der Proflight AG die Durchführung der Dienstleistung zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb, Scherhebebühne usw. zur Verfügung.
20.4 Alle Anlagenteile müssen für die Proflight AG bzw. dessen Servicepersonal frei zugänglich sein. Die Proflight AG behält sich vor, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugänglich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind.
20.5 Der Kunde ist auf Anfrage von der Proflight AG verpflichtet, die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der Dienstleistung ausser Betrieb zu setzen.
20.6 Der Kunde hat die Proflight AG unverzüglich über sämtliche wesentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der Dienstleistung betreffen.
20.7 Der Kunde ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lückenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Störungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschreibung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers.
20.8 Wurde zwischen dem Kunde und der Proflight AG zur Durchführung von Dienstleistung ein Termin vereinbart und konnten diese Dienstleistungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von der Proflight AG liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde der Proflight AG alle dadurch entstandenen, vergeblichen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) zu ersetzen.
20.9 Der Kunde hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel und dgl.) bereitzustellen.
20.10 Sind bei der Erfüllung der Dienstleistung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Kunde verpflichtet, die Proflight AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals von der Proflight AG erforderlich sein, so gehen diese auf Kosten des Kunden. Die Proflight AG ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21. Übertragung
Vorbehältlich anderslautender Bestimmung in diesen Bedingungen oder expliziter Vereinbarung im Vertrag, darf eine Partei die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise an Dritte übertragen, wobei die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden darf.

22. Weitergaben von Kundendaten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Proflight AG Informationen zum Zahlungsverhalten des Kunden an den Schweizerischen Gläubigerverband Creditreform (www.creditreform.ch) weitergibt.

23. Änderungen der AGB
Die Proflight AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Proflight AG und dem Kunden.

24. Teilungültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Proflight AG unterstehen Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
25.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von der Proflight AG. Es steht der Proflight AG jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

Stand AGB: 01.07.2020

Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die Nutzung der Website der Proflight AG stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.