Kodex für Geschäftspartner

I. Einleitung 

II. Geschäftsethik & Integrität 

III. Achtung der Menschenrechte 

IV. Sozialverträgliche Arbeitsbedingungen 

V. Einhaltung von Umweltstandards 

VI. Transparenz in der Lieferkette 

VII. Umsetzung

I. Einleitung
Die Proflight AG steht für Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Innovation. Als Firma haben wir die Verantwortung, den hohen Erwartungen aller Anspruchsgruppen gerecht zu werden, aber auch die stetig steigenden gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen. Getreu unserem Leitbild werden wir deshalb unser Geschäft weiterhin mit ausnahmsloser Integrität und unter Beachtung höchster ethischer Massstäbe betreiben – und zwar überall, jederzeit und unabhängig davon, was andere vielleicht erwarten oder verlangen.
Dies ist unser Verständnis von «Compliance»: eine vorbehaltlose Verpflichtung zu Gesetzestreue, Integrität und Ethik.
Die Proflight AG legt Wert auf Geschäftspartner, die dieselben Werthaltungen, Compliance Grundsätze und ethischen Prinzipien verfolgen wie wir selbst. Für eine gegenseitig faire, vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft verlangen wir deshalb von ihren Geschäftspartnern (Warenlieferanten und Dienstleistern), dass sie sich ausdrücklich zu den hierin festgelegten
Leitprinzipien von Proflight AG für nachhaltiges, ethisches und gesetzestreues Geschäften verpflichten.

Die im vorliegenden Kodex aufgeführten Bestimmungen orientieren sich am Inhalt folgender anerkannter Konventionen und Standards:

• Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
• Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
• Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
• SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)
• Empfehlungen für die Beschaffungsstellen des Bundes

Kodex für Geschäftspartner
Zwingend anwendbare nationale, supranationale oder internationale Gesetze und Regulierungen bleiben im gegebenen Fall vorbehalten und gehen diesem Kodex vor, soweit sie im Einzelfall höhere Standards setzen. Bei niedrigeren Standards hat der Kodex Vorrang. Der Kodex gilt weltweit für Geschäftspartner 1 von Proflight AG sowie für deren Mitarbeitende. Zudem erwartet Proflight AG von ihren Geschäftspartnern, dass auch deren wichtige 2 Zulieferer (bzw. Vorlieferanten) und Subunternehmer die hierin festgelegten Grundsätze einhalten. Im Rahmen der Brennstoffbeschaffung 3 verpflichtet sich der Geschäftspartner, dies sicherzustellen.

Zug, 15. März 2021

II. Geschäftsethik & Integrität
Der Proflight AG-Geschäftspartner betreibt sein Geschäft in einer ethischen Weise; er handelt mit Integrität und hält Gesetze und Regulierungen ein.

1. Einhaltung der Gesetze und Abkommen
Der Geschäftspartner hält die nationalen Gesetze und Regulierungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen ein.

2. Produktsicherheit
Produkte und Dienstleistungen des Geschäftspartners gefährden Mensch und Umwelt bei sachgerechter Anwendung nicht und erfüllen die vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich Produktsicherheit. Angaben zum sicheren Gebrauch kommuniziert der Geschäftspartner entsprechend.

3. Verbot von Korruption und Bestechung
Jede Art von Korruption ist für den Geschäftspartner verboten. Dazu gehören Bestechung, Schmiergeldzahlung und Erpressung, um damit auf Vertreter von Geschäftspartnern, Politik, Verwaltung, Justiz oder der öffentlichen Hand Einfluss zu nehmen.

4. Fairer Wettbewerb
Jede Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners steht im Einklang mit den Regeln des fairen Wettbewerbs. Der Geschäftspartner hält die einschlägigen Kartell-/Wettbewerbsgesetze sowie Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb ein.

4.1 Der Kodex gilt im Rahmen der öffentlichen Beschaffung, sowie als Bestandteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Proflight AG. Bei den übrigen Geschäftsbeziehungen mit Warenlieferanten und Dienstleistern, bei denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Proflight AG nicht gelten, ist der Kodex grundsätzlich als Vertragsbestandteil festzulegen. Dabei können folgende Kriterien herangezogen werden: Branche, Umsatzgrösse, Sitz resp. Wohnsitz des Geschäftspartners, durchgeführte Audits durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaft, Anzahl beschäftigter Mitarbeitender, vorgelagerte Lieferkette bzw. Herkunft der bezogenen Produkte resp. Dienstleistungen, oder Dauer der Lieferbeziehung.

4.2 Als «wichtiger» Zulieferer (bzw. Vorlieferant) und Subunternehmer gilt: wer einen wesentlichen Teil des Auftrags erfüllt (Lieferung eines erheblichen Bestandteils, und/oder Erbringung einer erheblichen Teilleistung), und/oder wer in einem besonders risikoanfälligen Bereich tätig ist.

4.3 Der Begriff «Brennstoff» in diesem Kodex bezieht sich auf nukleare sowie fossile Brennstoffe für die Erzeugung von elektrischer Energie.

5. Schutz geistigen Eigentums
Der Geschäftspartner respektiert den Schutz geistigen Eigentums Dritter.

6. Handelsbeschränkungen und Geldwäscherei
Der Geschäftspartner hält geltende Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein.

7. Missbrauch vertraulicher Informationen
Der Geschäftspartner stellt mit angemessenen Mitteln sicher, dass seine Mitarbeitenden keine vertraulichen Informationen missbrauchen.

8. Steuern und Abgaben
Der Geschäftspartner befolgt die für ihn geltenden Steuervorschriften.

9. Ombudsstelle (Meldestelle)
Der Geschäftspartner gibt seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Bedenken gegen festgestellte oder guten Glaubens vermutete Verstösse durch andere am Arbeitsplatz ohne Furcht vor Repressalien oder Belästigungen im Unternehmen frei berichten zu können. Der Geschäftspartner geht solchen Meldungen angemessen nach und trifft im gegebenen Fall die erforderlichen Massnahmen.

10. Persönlichkeitsrechte
Der Geschäftspartner stellt mit angemessenen Mitteln sicher, dass die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte seiner Mitarbeitenden gewahrt bleiben und nicht verletzt werden.

III. Achtung der Menschenrechte

Der Proflight AG-Geschäftspartner respektiert die geltenden Menschenrechte und behandelt seine Mitarbeitenden mit Würde und Respekt.

1. Verbot von Kinderarbeit
Der Geschäftspartner darf keine Mitarbeitenden mit einem Alter unter 15 Jahren beschäftigen. In Ländern, deren Wirtschaft und schulische Einrichtungen weniger entwickelt sind, gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, bei leichten Arbeiten von 13 Jahren. Gefährliche Arbeiten dürfen nur unter Beachtung anwendbarer Sicherheitsvorschriften ausgeführt werden.

2. Verbot von Zwangsarbeit
Jegliche Zwangs- und Pflichtarbeit ist untersagt. Der Geschäftspartner darf seine Mitarbeitenden nicht dazu zwingen, ihm als Vorbedingung für die Beschäftigung ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung auszuhändigen.

3. Diskriminierungsverbot
Bei Anstellung, Beschäftigung sowie Vergütung ist Chancengleichheit zu wahren. Der Geschäftspartner soll niemanden aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Religion, sexueller Identität, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder einer etwaigen Behinderung diskriminieren.

4. Verbot von Disziplinarstrafen
Der Geschäftspartner darf Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch bestrafen. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstossen.

IV. Sozialverträgliche Arbeitsbedingungen

Der Proflight AG-Geschäftspartner bietet seinen Mitarbeitenden gerechte Arbeitsbedingungen.

1. Sichere und gesunde Arbeitsplätze
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen zu gewährleisten. Der Geschäftspartner verfügt über Richtlinien und Verfahren zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und legt diese für seine Mitarbeitenden offen, um dadurch das Risiko für Unfälle und Berufskrankheiten zu verringern bzw. diese zu vermeiden.

2. Existenzsichernde Löhne
Der Geschäftspartner entlohnt seine Mitarbeitenden angemessen und gewährleistet gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte oder branchenübliche Mindestlöhne. Der Geschäftspartner gewährt dem Mitarbeitenden die ihm per Gesetz zustehenden Sozialleistungen. Er gestaltet die Vergütungen transparent, diese erfolgen regelmässig und in gesetzlichem Zahlungsmittel. Illegale und unberechtigte Gehaltsabzüge dürfen nicht vorgenommen werden.

3. Keine überlangen Arbeitszeiten
Der Geschäftspartner überwacht, dass seine Mitarbeitenden, die im jeweiligen Staat gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte oder branchenübliche maximale Arbeitszeit einhalten. Insbesondere darf die maximale Wochenarbeitszeit (inkl. Mehrstunden) die gesetzlich zulässige Grenze nicht überschreiten. Der Geschäftspartner kompensiert Mehrstunden gemäss gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Den Mitarbeitenden stehen die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Ruhetage zu. Ausserdem haben die Mitarbeitenden Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

4. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die Mitarbeitenden haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Geschäftspartner unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form ermöglichen. Er darf weder Arbeitnehmervertreter aufgrund ihrer Funktion noch gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende wegen ihrer Mitgliedschaft benachteiligen.

V. Einhaltung von Umweltstandards
Der Proflight AG-Geschäftspartner betreibt sein Geschäft verantwortungsvoll und in umweltverträglicher Weise. Er reduziert unter Beachtung der anwendbaren Vorschriften im Rahmen seines Geschäftsbetriebs negative Wirkungen auf Menschen und Umwelt.

1. Effizienter Umgang mit Ressourcen
Der Geschäftspartner setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für den effizienten Einsatz von Ressourcen ein. Insbesondere nicht erneuerbare Ressourcen werden so sorgsam wie möglich eingesetzt.

2. Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen
Der Geschäftspartner erfasst und überwacht im gegebenen Fall belastende Emissionen und setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für deren kontinuierliche Reduktion ein. Die eingesetzten Materialien sollten wiederverwendet werden, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Der Geschäftspartner entwickelt Verfahren, die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrenlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von Abfällen regeln.

3. Sicherer Umgang mit gefährlichen Substanzen
Die sichere Handhabung von Substanzen, die durch Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, garantiert der Geschäftspartner im gegebenen Fall mit Hilfe eines Gefahrenstoffmanagements, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung gewährleistet.

4. Umweltverträgliche Produkte
Der Geschäftspartner achtet bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen.

VI. Transparenz in der Lieferkette

Der Proflight AG-Geschäftspartner informiert auf Verlangen transparent über seine Lieferkette, und stellt mit seinem Managementsystem die Umsetzung dieser Prinzipien sicher.

1. Bevorzugte Geschäftspartner
Die Proflight AG bevorzugt Geschäftspartner, die ihre Lieferantenkette auf Verlangen von Proflight AG transparent offenlegen. Im Rahmen der Brennstoffbeschaffung ist dies für Geschäftspartner Pflicht. Im Weiteren bevorzugt die Proflight AG Geschäftspartner, die sich aktiv um eine kontinuierliche Verbesserung in den Bereichen Umwelt und Soziales bemühen und diese Leistungen transparent aufzeigen, zum Beispiel mit Hilfe zertifizierter Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001, SA8000 oder EFQM, oder einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Standard der Global Reporting Initiative.

2. Managementsysteme
Der Geschäftspartner betreibt Managementsysteme oder verfügt über gleichwertige Prozesse, die die Einhaltung der hier aufgeführten Grundsätze gewährleisten.

VII. Umsetzung

Bei Nichteinhaltung dieses Kodex durch den Geschäftspartner kann die Proflight AG Konsequenzen ziehen.
1. Überwachung und Nachweispflicht
Der Geschäftspartner hat der Proflight AG auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen. Insbesondere soll der Geschäftspartner die Proflight AG transparent informieren, falls er Aspekte aus diesem Kodex nicht oder nur teilweise erfüllen kann. Der Geschäftspartner stellt darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung dieses Kodex nachweisen. Die Proflight AG behält sich die Kontrolle der Umsetzung dieses Kodex vor, namentlich wenn aufgrund von entsprechenden Presseberichten, Beschwerden oder dergleichen ein Verdacht auf allfällige Verstösse gegen diesen Kodex oder seine Prinzipien besteht. Im Rahmen der Brennstoffbeschaffung verpflichtet sich der Geschäftspartner, dass im gegebenen Fall bei ihm selbst sowie bei seinen Zulieferern bzw. Vorlieferanten und/oder Subunternehmern Expertenbesuche oder auch Audits durchgeführt werden können (sowohl durch die Proflight AG als auch durch externe Experten im Auftrag der Proflight AG). Dabei legt die Proflight AG zusammen mit dem Geschäftspartner gemeinsam die Inhalte sowie den Ablauf des Audits fest. Der Geschäftspartner hat der Proflight AG über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen dieses Kodex entgegenstehen.

2. Nichterfüllung
Die Proflight AG behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung dieses Kodex Massnahmen zu fordern und gegebenenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Kodex für Geschäftspartner

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