A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Proflight AG mit Sitz in CH-6300 Zug und ihren Kunden innerhalb der nachfolgend aufgeführten Geschäftsfelder:
a) Verkauf von Leuchten, Leuchtkomponenten sowie Leuchtmitteln jeglicher Art sowie dazugehörigem Zubehör;
b) Lieferung der Verkaufsprodukte einschliesslich einer gegebenenfalls vereinbarten Montage dieser Produkte;
c) Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere Projektleistungen, Kundendienst- sowie Wartungsservices.
1.2 Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil der unter Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Abweichende Bedingungen erhalten nur dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von der Proflight AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt oder angeboten werden.
1.3 Mit dem Zustandekommen einer Rechtsbeziehung mit der Proflight AG, insbesondere durch den Vertragsabschluss, erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden und erkennt diese verbindlich an.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare Regelwerke des Kunden, wie beispielsweise Einkaufs- oder Ausschreibungsbedingungen oder Änderungen dieser AGB, werden ausdrücklich ausgeschlossen und als nicht vereinbart betrachtet, sofern die Proflight AG ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies trifft ebenfalls zu, selbst wenn allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder vergleichbare Unterlagen des Kunden einer Bestellung oder einer „Auftragsbestätigung“ beigefügt oder der Proflight AG auf anderem Wege übermittelt worden sind.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und ähnliche Unterlagen der Proflight AG sind unverbindlich und können jederzeit verändert oder zurückgenommen werden, sofern in dem jeweiligen Dokument nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
2.2 Bestellungen, Aufträge sowie „Auftragsbestätigungen“ des Kunden stellen lediglich eine Offerte zum Vertragsabschluss dar.
2.3 Sofern eine Offerte der Proflight AG nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist, kommt ein Vertrag mit der Proflight AG erst durch deren Zustimmung zustande. Diese Zustimmung erfolgt durch eine schriftliche Bestell- oder Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, die Lieferung der Ware oder den Beginn der Dienstleistungserbringung durch die Proflight AG.
2.4 Bei einer verbindlichen Offerte der Proflight AG wird der Vertrag erst mit der schriftlichen Annahme durch den Kunden wirksam.
2.5 Nach dem Zustandekommen des Vertrages sind Änderungen oder Stornierungen nur mit beiderseitigem Einvernehmen möglich.
3. Ausfuhrnachweis
Wenn ein Käufer, der seinen Sitz ausserhalb der Schweiz hat, oder dessen Bevollmächtigter Waren abholt und diese in das Ausland befördert oder versendet, ist der Käufer verpflichtet, uns den für die steuerliche Behandlung notwendigen Ausfuhrnachweis vorzulegen. Vor der Lieferung hat der Käufer zudem seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, unter der er die Erwerbsbesteuerung vornimmt. Sollten diese Nachweise nicht vorgelegt werden, ist der Käufer verpflichtet, die auf Lieferungen innerhalb der Schweiz anfallende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu entrichten.
4. Lieferfristen und Termine
Die Proflight AG ist bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten und Termine zuverlässig einzuhalten. Dennoch kann die Proflight AG keine Garantie für die termingerechte Erfüllung dieser Fristen übernehmen. Insbesondere können Verzögerungen entstehen, wenn der Kunde oder Dritte Einfluss nehmen, beispielsweise durch verspätete planerische, statische oder sonstige Freigaben, verzögerte Unterzeichnungen von terminrelevanten Nachträgen oder durch vom Kunden vorgeschlagene Änderungen an Leuchten, Systemen oder Dienstleistungen. Ebenso können Terminverschiebungen auftreten, wenn es an ausreichender Vorbereitung oder Unterstützung seitens des Kunden oder Dritter mangelt oder wenn neue Erkenntnisse beziehungsweise geltende Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden müssen. Für solche Verzögerungen übernimmt die Proflight AG keine Haftung.
5. Zahlungskonditionen
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist ab dem Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
5.2 Sofern der Kunde zur Vorauszahlung oder zur Leistung von Akontozahlungen verpflichtet ist, ist die Proflight AG erst nach vollständigem Eingang der Zahlung zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet.
5.3 Das Datum der Fälligkeit gilt zugleich als Verfalltag. Werden Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, fallen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 7% sowie Mahngebühren an, ohne dass es einer weiteren Verzögerung bei der Ausführung bedarf. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Proflight AG berechtigt, ein Inkassounternehmen auf Kosten des Kunden einzuschalten.
5.4 Etwaige Beanstandungen bezüglich der Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen; andernfalls gelten die Rechnungen als akzeptiert.
6. Eigentum und Immaterialgüterrecht
6.1 Die Proflight AG beziehungsweise deren eventuell beauftragte Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an allen Angebots-, Projekt- und Ausführungsunterlagen, Beschreibungen, Prospekten/Katalogen, Plänen, Skizzen, Abbildungen, Mustern, Dokumenten, Datenträgern sowie sonstigen technischen Materialien, die im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen stehen. Dies schliesst insbesondere Patent-, Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte mit ein. Alle genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich übergeben und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden. Auf Aufforderung sind diese Unterlagen unverzüglich an die Proflight AG zurückzugeben. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Rechte der Proflight AG beziehungsweise deren Lizenzgeber an.
6.2 Die Proflight AG versichert, dass die dem Kunden übergebenen Beschreibungen von Verkaufsgegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente sowie Datenträger nach bestem Wissen erstellt wurden und keine Rechte Dritter verletzen. Dennoch übernimmt die Proflight AG keine Haftung dafür, dass diese Unterlagen tatsächlich frei von Rechten Dritter sind.
6.3 Alle gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, welche uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen, in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Diese Regelung gilt gleichermassen für zukünftige sowie bedingte Forderungen.
7. Haftung und Haftungsausschluss
7.1 Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Proflight AG in keinem Fall für:
a) leichte Fahrlässigkeit;
b) indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
c) nicht realisierte Einsparungen;
d) Schäden aus Lieferungen oder Dienstleistungen, insbesondere wenn sie infolge ausbleibender oder verspäteter Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden entstanden sind; sowie
e) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von der Proflight AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
7.2 Die Proflight AG haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet die Proflight AG nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Verkaufsgegenstände oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
B. VERKÄUFE und LIEFERUNGEN
8. Preise und besondere Kosten
8.1 Sämtliche Preise für Leuchten verstehen sich ohne Leuchtmittel, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung angegeben ist.
8.2 Sollte der Netto-Warenwert einer Bestellung unter CHF 100.- liegen, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- berechnet.
8.3 Lichtplanungen, die auf Wunsch des Interessenten individuell angefertigt werden, können diesem mit einem Stundensatz von CHF 135.- in Rechnung gestellt werden, falls im Anschluss keine entsprechende Bestellung erfolgt.
9. Lieferungen
9.1 Die Proflight AG legt die Versandart fest und behält sich das Recht vor, die Lieferung in mehreren Teilsendungen vorzunehmen.
9.2 Alle Lieferungen erfolgen entweder an die Kundenadresse oder direkt zur Baustelle. Die Transportkosten trägt der Kunde, sofern der Nettobestellwert unter CHF 1’500.- liegt. Davon ausgenommen sind Lieferungen von Sperrgut.
9.3 Die Zustellung erfolgt ebenerdig oder an einer Rampe. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten dafür, dass ausreichend Personal zum Entladen bereitsteht.
9.4 Die Unterschrift eines Mitarbeiters des Kunden gilt als Nachweis dafür, dass die Lieferung vollständig sowie ohne erkennbare Mängel eingegangen ist.
9.5 Das Risiko und die Gefahr für die Ware gehen mit dem Versand auf den Empfänger über.
10. Verpackung
Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.
11. Bestellung auf Abruf
Bestellte Ware, die auf Abruf geliefert werden soll, muss innerhalb der vereinbarten Abruffrist abgeholt werden. Sollte diese Frist um mehr als 30 Kalendertage überschritten werden, wird der vollständige Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig, und die Proflight AG hat das Recht, eine Lagergebühr in Höhe von CHF 80.- pro Kubikmeter zu verlangen. In solchen Fällen ist die Proflight AG berechtigt, jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
12. Muster
12.1 Falls die Proflight AG dem Kunden Standardmuster beziehungsweise Leuchten für Beleuchtungstests bereitstellen, wird oder werden die mit einer Rechnung versendet. Der Kunde ist verpflichtet, diese innerhalb der vorgegebenen Frist zurückzusenden. Materialien, die nicht fristgerecht zurückgegeben werden oder vom Empfänger verändert beziehungsweise beschädigt wurden (beispielsweise durch Herausbrechen oder Verändern von vorgestanzten Zuführungen oder Ähnlichem), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Gutschriftshöhe für Bemusterung von Standardprodukte | ||
Dauer der Bemusterung | bis 30 Tage | 31-60 Tage |
Muster |
| |
Muster ohne Mängel und mit Originalverpackung | 100% | 80% |
Muster nicht originalverpackt / verschmutzt | 70% | 70% |
Muster mit Lackschäden / Kratzspuren am Gehäuse oder am Glas / techn. Defekt / nicht komplett | 0% | 0% |
Muster die mit Sperrgut verschickt werden | 0% | 0% |
Zugekaufte Produkte | 0% | 0% |
12.2 Muster, die auf Wunsch des Kunden individuell hergestellt wurden, werden separat verrechnet, sofern anschliessend keine entsprechende Bestellung erfolgt.
12.3 Wir präsentieren in unseren Showrooms einen grossen Teil von Leuchten in vordefinierter Ausführung, die wir auf unserer Webseite aufführen. Für Bemusterungen beim Kunde mit Leuchten, die wir nicht verfügbar haben, werden in Rechnung gestellt, falls wir die Leuchte dem Hersteller nicht retournieren können.
13. Rücksendungen
13.1 Rücksendungen werden ausschliesslich nach vorheriger Absprache und frachtfrei entgegengenommen. Es erfolgt nur die Annahme von originalverpackten Lagerartikeln.
13.2 Massgefertigte Produkte, nicht vorrätige oder modifizierte Standardmodelle (bezüglich Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
13.3 Unversehrte Lagerartikel werden mit maximal 80% des Nettowarenwertes erstattet. Für beschädigte Ware erfolgt keine Gutschrift.
13.4 Sollte zurückgesandte Ware Mängel aufweisen, werden dem Kunden die Reparaturkosten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Fehlende Bestandteile wie Befestigungsmaterial oder die Originalverpackung sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
13.5 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich ohne vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), sofern eine solche anfällt. Sofern gesetzlich vorgesehen, wird die vRG separat ausgewiesen und zusätzlich zum Verkaufspreis erhoben.
14. Minder-/Falschlieferungen und Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach deren Eintreffen sorgfältig zu überprüfen. Etwaige Minder- oder Falschlieferungen sowie festgestellte Mängel am Verkaufsprodukt sind der Proflight AG innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gilt die Lieferung beziehungsweise das Verkaufsprodukt als akzeptiert und vertragsgemäss erfüllt, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die auch bei einer gründlichen Prüfung nicht erkennbar gewesen wären.
15. Garantie
15.1 Die Proflight AG gewährt auf ihre vertriebenen Produkte eine Garantie von fünf Jahren ab dem Lieferdatum, sofern keine abweichenden Angaben gemacht wurden. Ausführlichere Informationen zur Garantieleistung können Sie dem Dokument 5 Jahre Garantie entnehmen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, beispielsweise herkömmliche LED-Leuchtmittel oder Batterien für Notbeleuchtung. Bei LED-Leuchten umfasst die Garantie auch die LEDs selbst, sofern die mittlere Ausfallrate einen Wert von >0,2% pro 1'000 Betriebsstunden überschreitet oder der Lichtstrom nach 50'000 Betriebsstunden um mehr als 30% abgenommen hat. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Mängel, die nachweislich auf Materialfehler, fehlerhafte Verarbeitung oder Konstruktionsmängel der Proflight AG zurückzuführen sind. Sollte es zu einem Austausch defekter Leuchten oder Bauteile kommen, beginnt die Garantiezeit weder für die Ersatzleuchten noch für die ausgetauschten Komponenten erneut.
15.2 Im Falle eines Garantiefalls steht es im Ermessen der Proflight AG, das beanstandete Produkt entweder zu reparieren, durch ein gleichwertiges Erzeugnis zu ersetzen oder eine entsprechende Preisminderung anzubieten.
15.3 Weitergehende Garantieansprüche oder Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Aufwendungen für Programmierung, Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Geräten beziehungsweise deren Komponenten sowie für sonstige Folgeschäden übernommen.
15.4 Darüber hinaus besteht keine Garantie für Materialien, an denen vom Kunden oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden oder bei denen die Montage- und Betriebsvorschriften des Herstellers nicht beachtet wurden.
15.5 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Leuchten und Geräte, die nach kundenspezifischen Entwürfen oder Modellen gefertigt wurden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Falls für diese Materialien zudem eine Prüfung oder Änderung durch das Starkstrominspektorat erforderlich ist, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten.
15.6 Abgesehen von Preisminderungen setzt jede weitere Garantieleistung voraus, dass das defekte Material ordnungsgemäss verpackt und frachtfrei an die Proflight AG zurückgesandt wird.
15.7 Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Lebensdauer von Leuchten: Die Haltbarkeit aller lichttechnischen Erzeugnisse hängt massgeblich von der Einhaltung der in den technischen Spezifikationen festgelegten Standard-Betriebsbedingungen ab. Leuchten sind Verschleissteile, deren Lebensdauer stark variieren kann (zwischen 1'000 und 60'000 Stunden) und wesentlich von den jeweiligen Betriebsbedingungen beeinflusst wird. Die Lebensdauerangabe einer Leuchte erfolgt üblicherweise in Betriebsstunden (beispielsweise eine mittlere Lebensdauer von 50'000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die in der praktischen Anwendung abweichen können. Falls die Lebensdauer in Betriebsjahren angegeben wird, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (wie Schaltzyklen, jährliche Betriebsstunden etc.) sowie auf den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den jeweiligen Einsatzzweck als sinnvoll erachtet werden. Darüber hinaus verweisen wir auf die produktspezifischen Angaben in den Produktdatenblättern der Proflight AG.
15.8 Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der durch Nutzung bedingten Veränderung des Lichtstroms kann es bei Nachlieferungen von LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften im Vergleich zu den Originalprodukten kommen. Diese Unterschiede entstehen durch die Alterung der Halbleiter und sind daher nicht als Mangel anzusehen, sondern als normal zu akzeptieren.
C. DIENSTLEISTUNGEN
16. Gegenstand und Umfang
16.1 Die Beschreibung von Art und Umfang der von der Proflight AG zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt im jeweiligen Vertrag und/oder im jeweiligen Dienstleistungsspezifikationsblatt und/oder in der Auftragsbestätigung und/oder in verbindlichen Projektangeboten.
16.2 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien fallen folgende Leistungen nicht unter die Basisleistungen und sind vom Kunden separat zu entschädigen (nicht abschliessende Aufzählung):
a) Planungskosten;
b) Materialkosten, insb. Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Lampen etc.;
c) Softwareupgrades, Funktionserweiterungen;
d) Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete und dgl.;
e) Transportkosten;
f) Reisekosten;
g) Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Mo bis Fr zwischen 06:00 und 18:00 Uhr);
h) die Behebung von Mängeln, die nicht durch die Proflight AG gelieferte Produkte verursacht wurden (z.B. schadhafte oder fehlende elektrische Leitungen, defekte Steuerungs- und Hauptsicherungen, Brandschäden, Wasserschäden oder andere Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle von der Proflight AG liegen);
i) die Behebung von Mängeln, die durch einen Fehler in der Montage, welche nicht durch die Proflight AG durchgeführt wurde, verursacht wurden;
j) die Behebung von Mängeln, die durch Missbrauch, falsche Benutzung oder durch Beschädigung der von der Proflight AG gelieferten Produkte entstanden sind;
k) die Behebung von Mängeln, die durch die Nutzung von Software in Verbindung mit Produkten entstanden sind und die Software und/oder die Produkte nicht von der Proflight AG geliefert wurden;
l) die Behebung von Mängeln, die durch Veränderung, Reparatur oder sonstige Eingriffe durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden;
m) die Behebung von Mängeln, die durch einen Verstoss des Kunden gegen die Bestimmungen des zwischen ihm und der Proflight AG geschlossenen Vertrages und/oder dieser AGB verursacht wurden.
Für Zusatzleistungen kann die Proflight AG nach eigenem Ermessen die Vorauszahlung oder Akontozahlungen verlangen.
17. Beizug Dritter
Die Proflight AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.
18. Mängelrechte
18.1 Der Kunde hat die Ergebnisse der Dienstleistungen nach Erbringung umgehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Ergebnisse der Dienstleistungen als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren.
18.2 Werden Mängel erst später erkennbar, muss die schriftliche Anzeige bei der Proflight AG innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung erfolgen, ansonsten die Dienstleistung auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
18.3 Die von der Proflight AG allenfalls zu erbringende Gewährleistung besteht ausschliesslich in Nachbesserungsarbeiten, es sei denn, die Nachbesserung verursacht der Proflight AG unverhältnismässig hohe Kosten. In diesem Fall besteht die Gewährleistung in einer Preisreduktion (Minderung). Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist ausgeschlossen.
18.4 Bei Eingriffen bzw. Änderungen der Anlage durch den Kunden oder Dritte, bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Betriebsanleitungen enthalten) oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen entfallen jegliche Mängelrechte des Kunden und jede Ersatzpflicht von der Proflight AG ist ausgeschlossen.
19. Preise und Vergütungen
19.1 Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen, Dienstleistungsangeboten, Preislisten etc. von der Proflight AG.
19.2 Die Vergütung der Basisdienstleistungen erfolgt, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, für Projektdienstleistungen und für Kundendienstleistungen (Störungs-, Reparatur- oder Änderungseinsätze) zum Stundenansatz gemäss Dienstleistungsangebot nach Aufwand (Stundenansatz). Für Wartungsverträge wird ein jährlich zu Beginn eines jeden Vertragsjahres im Voraus zu bezahlendem Betrag vereinbart (Jahresvergütung). Zusatzleistungen werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
19.3 Für Dienstleistungen, welche die Proflight AG ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 18:00 Uhr) erbringt, werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien, folgende Zuschläge in Rechnung gestellt:
a) MO bis FR, 18:00 bis 23:00 Uhr: 25%
b) MO bis FR, 23:00 bis 06:00 Uhr: 50%
c) SA: 50%
d) SO und Feiertage: 100%
19.4 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, in Schweizer Franken, sofern nicht abweichend vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
20. Pflichten des Kunden
20.1 Der Kunde verpflichtet sich, an der vertragsgegenständlichen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, die Proflight AG habe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
20.2 Für die Erfüllung der Dienstleistung hat der Kunde der Proflight AG eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen.
20.3 Der Kunde hat der Proflight AG die Durchführung der Dienstleistung zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb, Scherhebebühne usw. zur Verfügung.
20.4 Alle Anlagenteile müssen für die Proflight AG bzw. dessen Servicepersonal frei zugänglich sein. Die Proflight AG behält sich vor, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugänglich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind.
20.5 Der Kunde ist auf Anfrage von der Proflight AG verpflichtet, die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der Dienstleistung ausser Betrieb zu setzen.
20.6 Der Kunde hat die Proflight AG unverzüglich über sämtlichen wesentlichen Umständen zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der Dienstleistung betreffen.
20.7 Der Kunde ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lückenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Störungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschreibung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers.
20.8 Wurde zwischen dem Kunde und der Proflight AG zur Durchführung von Dienstleistung ein Termin vereinbart und konnten diese Dienstleistungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von der Proflight AG liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde der Proflight AG alle dadurch entstandenen, vergeblichen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) zu ersetzen.
20.9 Der Kunde hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel und dgl.) bereitzustellen.
20.10 Sind bei der Erfüllung der Dienstleistung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Kunde verpflichtet, die Proflight AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals von der Proflight AG erforderlich sein, so gehen diese auf Kosten des Kunden. Die Proflight AG ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21. Übertragung
Vorbehältlich anderslautender Bestimmung in diesen Bedingungen oder expliziter Vereinbarung im Vertrag, darf eine Partei die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise an Dritte übertragen, wobei die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden darf.
22. Weitergaben von Kundendaten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Proflight AG Informationen zum Zahlungsverhalten des Kunden an den Schweizerischen Gläubigerverband Creditreform (www.creditreform.ch) weitergibt.
23. Änderungen der AGB
Die Proflight AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Proflight AG und dem Kunden.
24. Teilungültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Proflight AG unterstehen schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
25.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von der Proflight AG. Es steht der Proflight AG jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Stand AGB: 02.02.2026
